Bereits am Mittwoch wurde von einer Gruppe iranischer Oppositioneller die Botschaft des Irans in Berlin angegriffen. Laut dem Blog publikative.org war Ziel der Aktion, auf dortige Menschenrechtsverletzungen hinzuweisen. Am Mittwochnachmittag sollen etwa 30 Aktivist_innen über einen Stacheldrahtzaun in das Botschaftsareal eingedrungen sein und das Gebäude, in Anlehnung an die oppositionelle „Grüne Bewegung“, mit grünen Farbbomben beworfen haben. Auch sollen die politisch bewegten Eindringlinge die iranische Nationalflagge entwendet und Transparente mit politischen Inhalt am Zaun der Botschaft befestigt haben. Die Aktivist_innen begründete den Angriff in einer Erklärung mit der vom iranischen Regime ausgehenden Repression, den Morden an politischen Gegner_innen und internationalem Schweigen: „Das Regime der islamischen Republik greift noch immer auf dem Wege der Unterdrückung und Eliminierung seiner Gegner_innen sowohl innerhalb als auch außerhalb der iranischen Grenzen zu weiteren Verbrechen, die auf das Schweigen der internationalen Gemeinschaft aus Gründen politischer und wirtschaftlicher Beziehungen mit dem iranischen Regime treffen.“ Konkret wurde sich auf den über vierzigtägigen Hungerstreik der im Iran inhaftierten Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotudeh und den Tod des Bloggers Sattar Beheshti bezogen. Regimekritiker_innen gehen davon aus, dass Beheshti zu Tode gefoltert wurde. Die Berliner Polizei nahm kurz nach der Aktion in einem nahen Universitätsgebäude sieben iranische Flüchtlinge und drei Unterstützer_innen fest. Dies wurde am Abend im Rahmen einer Spontandemonstration in Berlin-Kreuzberg unter anderem mit Parolen wie „ Gebt die Leute frei“, „Ahmadinedschad, wir haben dich zum Kotzen satt“ und „Bleiberecht überall“ thematisiert. Außenminister Westerwelle soll hingegen nach Angaben des Auswärtigen Amtes noch am gleichen Abend dem iranischen Außenminister per Telefon sein Bedauern über den Vorfall ausgedrückt haben.

Am heutigen Freitag Morgen wurde durch die Verfassungsversammlung der Entwurf für die neue Ägyptische Verfassung beschlossen.
In einer nächtlichen Sitzung hatte die, von strenggläubigen Muslimen dominierte, Versammlung den, 234 Artikel umfassenden, Entwurf abgesegnet.
Das Gremium war in der letzten Zeit von der liberalen Opposition und christlichen Vertretern boykottiert worden.
Im Verfassungsentwurf soll , laut Berliner Zeitung, unter anderem stehen, dass die „Prinzipien der Scharia“ die „wichtigste Quelle der Gesetzgebung“ sind.
Die Abstimmung über den Entwurf war vorgezogen worden um den Machtkampf zwischen dem regierenden islamistischen Präsidenten Mursi und der liberalen Opposition zu entschärfen.
In den vergangenen Tagen hatte es teils heftige Proteste gegen den Regierungskurs Mursis und den Verfassungsentwurf gegeben. Bei Demonstrationen wurden mindestens 2 Menschen getötet und hunderte verletzt.

 

Ab dem 1. Januar müssen sich Besucher von Coffeshops in allen niederländischen Provinzen mit einem sogenannten „Wietpass“ ausweisen. Ausländer sollen so vom Besuch der shops ausgeschlossen werden, der große Drogentourismus bekämpft werden.

 

Doch die neuen Regelungen werden nun immer mehr zum Flickenteppich. Grund hierfür ist eine Klausel in dem neu verabschiededen Gesetz, die das Recht lokaler Ausnahmen von der neuen Regelung für einzelne Gemeinden ermöglicht.

 

Bereits vor mehreren Wochen hatte der Bürgermeister von Amsterdam erklärt, dass die Regelung in Amsterdam niemals umgesetzt werden wird und weiterhin alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft in den Amsterdamer Coffeshops bedient werden sollen.

Nun legt eine weitere niederländische Metropole nach: auch in Rotterdam sollen die entsprechenden Regelungen nicht gelten, Touristen sind weiterhin in den Coffeshops der Stadt willkommen.

 

Damit wird die Regelung, die ursprünglich in den ganzen Niederlanden Touristen aus den Coffeshops verbannen sollte immer mehr zum Flickenteppich. Diverse kleinere Gemeinden und Städte haben ebenfalls erklärt die Regelung nicht umsetzen zu wollen

 

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat Anklage gegen einen 91jährigen erhoben, der unter dem Verdacht steht 1944 einen niederländischen Widerstandskämpfer ermordet zu haben.

Dem in Breckerfeld wohnhaften 91jährigen Siert B. wird von den Verfolgungsbehörden zur Last gelegt vor 68 Jahren während seines Dienstes als Grenzsoldat gemeinsam mit einem bereits verstorbenen Mittäter den Mord begangen zu haben. B. gab wiederum an nicht an dem Mord beteiligt gewesen zu sein. Wahlweise habe der mittlerweile verstorbene Mittäter den Mord nach einem Gefangenentransport gegangen oder der Gefangene sei auf der Flucht erschossen worden, so B..

Die Staatsanwaltschaft sieht aber mehrere gewichtige Indizien dafür vorliegen, dass B. Gemeinsam mit dem Mittäter 4 Schüsse auf den Widerstandskämpfer abgab.

Bereits 1949 wurde Siert B in den Niederlanden in Abwesenheit zum Tode verurteilt, seine deutsche Staatsbürgerschaft hatte ihn vor der Vollstreckung des Urteils geschützt.

1980 war er für die gemeinschaftliche Ermordung zweier jüdischer Brüder vom Hagener Landgericht zu 7 Jahren Haft verurteilt worden, von denen er nur 5 in einem Gefängnis verbrachte.

 

Der CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt hat sich öffentlich gegen eine Koalition zwischen Union und Grünen ausgesprochen.

 

In einem Interview mit dem Tagesspiegel äußerte sich der CSU-Spitzenpolitiker entsprechend, als er darauf angesprochen wurde, ob die Grünen mit ihrer christlichen Spitzenkandidatin als Koalitionspartner für die Union in Frage kämen.

Nach dem Verständnis des hardliners sind die Grünen nach wie vor „zutiefst antibürgerlich“. Sie würden eine Auflösung konservativer Werte betreiben und planen nach Angaben des Generalsekretärs eine Einführung muslimischer Feiertage in der Bundesrepbulik.

Über den Spitzenkandidaten Jürgen Trittin äußerte sich Dobrindt in der Zeitung wie folgt:

Vom Dosenpfand-Minister über den Gleise-Schotterer bis zum Bankiersköfferchenträger. Doch egal unter welchem Mäntelchen, er trägt immer noch das alte Che-Guevara-T-Shirt.“

 

Dobrindt forciert mit diesen Äußerungen sein Image als hardliner am rechten Rand der CSU, der immer wieder durch populistische Stimmungsmache und Ausfälle auffällt.

Wegen ihrer Beteiligung an einem Schmähfilm über den Propheten Mohammed hat ein ägyptisches Gericht sieben Christen in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Die Angeklagten hätten den Islam beleidigt, indem sie sich an der Herstellung und Vertreibung des Films beteiligt hätten, sagte der Kairoer Richter. Der amateurhaft gemachte und in den USA hergestellte Film "Die Unschuld der Muslime" war im September im Internet aufgetaucht. In zahlreichen Ländern kam es deswegen zu gewaltsamen Protesten gegen Einrichtungen der USA und anderer Länder des Westens. Der Produzent des Schmähvideos wurde von einem US-Gericht kürzlich zu zwölf Monaten Haft verurteilt.
Auf dem Tahrir-Platz sind wieder Hunderttausende zusammengekommen und folgten dem Demonstrationsaufruf gegen die Dekrete von Ägyptens Präsident Mohammed Mursi, mit denen er sich für unangreifbar vor Gericht erklärte und die umstrittene Verfassungskommission unanfechtbar machte. Die Polizei ging gegen die Demonstrierenden mit Gewalt vor. Die Muslim-Brüder, denen Mursi angehört, kündigten unterdessen Gegendemonstrationen an. Die Lage zeigt: Ägypten ist tief gespalten.

Bei dem am Samstag ausgebrochenen Feuer in einer Näherei in Bangladesch wurden insgesamt 110 Menschen getötet. Nun sind drei Manager von der Polizei festgenommen worden, weil sie bei dem Großbrand eine Evakuierung des Gebäudes verhindert haben sollen, sagte der Polizeichef von Dhaka, Habibur Rahman. "Überlebende sagten uns, sie hätten Arbeitern nicht erlaubt, vor dem Feuer zu fliehen und hätten von einer Routinefeuerübung gesprochen", sagte Rahman. Zudem sollen sie Vorhängeschlösser an die Ausgänge angebracht und die Brandschutzbestimmungen in der Fabrik nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Mehr als tausend Arbeiter waren während der Nachtschicht von Samstag zu Sonntag in der Fabrik von den Flammen eingeschlossen gewesen. Die Firma produzierte Kleidung für westliche Firmen, darunter C&A und Kik. Unterdessen brach am Montagvormittag erneut ein Brand in einem anderen Bekleidungsbetrieb am Rand der Hauptstadt Dhaka aus. Die Feuerwehr konnte das Feuer schnell stoppen. Acht Arbeiter erlitten eine Rauchvergiftung.  Viele Arbeiter demonstrieren dieser Tage in  Bangladesch gegen Ausbeutung für eine menschenwürdigere Produktion.

Der ehemalige Polizeichef von Rosenheim ist in einem Gerichtsverfahren zu einer 11-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Damit behält er seinen Beamtenstatus, den er erst bei einer einjährigen Strafe verloren hätte. Der 51-jährige hat 2011 bei einem Volksfest in Rosenheim einen festgenommenen Schüler misshandelt. Der Polizist und der gefesselte Junge waren auf dem Weg zum Polizeirevier als das stark-alkoholisierte Opfer sich wehrte und den Ordnungshüter beschimpfte. Der hat daraufhin den Jugendlichen ins Gesicht geschlagen und ihn mehrmals geschubst. Das Opfer erlitt bei der Attacke mehrere Platzwunden im Gesicht und verlor die Hälte eines Schneidezahnes. Das milde Urteil rechtfertigt das Gericht mit der Begründung: Der Schüler könne sich nicht mehr an alle Details der Tat erinnern und für den Vorwurf, der Polizist habe ihn mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen, gebe es keine Beweise. Der Ex-Polizeichef räumte Teile der Anklage und entschuldigte sich ein. So folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung und verkündete ein mildes Urteil.

Eine eheliche Auseinandersetzung, Schwarzgeldkonten und die psychische Verfassung des Angeklagten sowie das Justizsystem stehen bei dem Fall Molath auf dem Prüfstand. Anlass war, dass Gustl Molath 2001 in seiner Wohnung handgreiflich geworden sein soll. Das Opfer war seine Frau, die er beschuldigte Schwarzgeldgeschäfte zu tätigen. Es gab für den Vorfall keine Zeugen und für die vermeintlich illegalen Geschäfte seiner Frau konnten im anschließenden Verfahren keine Hinweise gefunden werden.  Im Jahr 2004 verordnet das Landesgericht Nürnberg die Einweisung Molaths in die Psychatrie. Dort sitzt er seit dem, weil die Sachverständigen dem Eingewiesenen eine paranoide Störung, einen sogenannten  „Schwarzgeldkomplex“ attestieren. Nun sind aber durch die Veröffentlichung des Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank aus dem Jahr 2003, die Vorwürfe Mollaths bestätigt worden. So soll die Hypo-Vereinsbank in Nürnberg, bei der seine ehemalige Frau als Anlageberaterin tätig war, reichen Kunden ermöglicht haben, im großem Stil Schwarzgeld in die Schweiz transferiert zu haben. Deshalb fordert die bayrische Opposition von SPD und Grüne nun die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth auf, sie soll ein neues psychiatrisches Gutachten durch einen unbefangenen Sachverständigen im Fall Molath beantragen.

Die kongolesische Rebellengruppe M23 hat nach einer Woche Belagerung signalisiert, dass sie sich aus der Stadt Goma zurückziehen werde. Die Rebellen stellen allerdings Forderungen an die Regierung. Der Polit-Chef der M23, Jean-Marie Runiga Lugerero, betonte, "wenn Präsident Joseph Kabila unseren Forderungen zustimmt, dann werden wir schnell gehen". Die Forderungen beinhalten unter anderem die Freilassung politischer Gefangener aus dem Umfeld der M23.
Die vereinten Nationen haben Truppen in Goma, welches im Osten der Demokratischen Republik Kongo liegt, stationiert, jedoch haben diese keine Kampferlaubnis. Auf einer UN – Sondersitzung am heutigen Dienstagabend soll verhandelt werden ob die Blauhelm Truppen in Zukunft aktiv angreifen dürfen.