"Keine Staatenimmunität für NS-Kriegsverbrechen"

Mit einem Schriftsatz haben sich die AnwältInnen von NS-Opfern gestern an den Internationalen Gerichtshof in Den Haag gewandt. Dort wird momentan eine Klage verhandelt, die die Bundesrepublik Deutschland gegen Italien eingereicht hat. Was hinter dem Prozess steht und was die AnwältInnen mit ihrer initiative bezwecken, erfahrt ihr in einem Gespräch mit Martin Klingner, einem beteiligten Rechtsanwalt aus Hamburg.

"Keine Staatenimmunität für NS-Kriegsverbrechen!" So lautet eine der Forderungen, die vier Anwältinnen und Anwälte aus Deutschland, Griechenland und Italien am Dienstag an den Internationalen Gerichtshof in Den Haag gerichtet haben. Dort wird momentan über eine Klage verhandelt, die die Bundesrepublik Deutschland gegen die Republik Italien angestrengt hat und mit der die BRD zukünftige Entschädigungsklagen von NS-Opfern unterbinden will. Über die Hintergründe dieses Verfahrens und die aktuellen Forderungen seitens der RechtsanwältInnen haben wir mit Martin Klingner gesprochen. Klingner ist Anwalt in Hamburg und versucht, die Ansprüche von NS-Opfern vor dem Gerichtshof in Den Haag durchzusetzen.

 

Im zweiten Teil des Interviews mit Martin Klingner hört ihr, welche Erfolgschancen er sich für die Initiative ausrechnet. Und er spricht auch darüber, wieso das aktuelle Verfahren auch für heutige Kriege von Belang ist.

 
 
 

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