Neues zum Bayrischen Versammlungsgesetz

Sind nun zwei oder drei Personen eine Versammlung, die beim Ordnungsamt angemeldet werden muss? Um diese und viele andere Fragen geht es heute im bayerischen Landtag. Dort soll heute das umstrittene bayrische Versammlungsgesetz geändert werden. Aussicht auf Erfolg hat aber nur der Änderungsvorschlag von CSU und FDP. Was geändert werden soll erfahrt ihr im Interview das Christian Hartmann mit Christine Stahl, der rechtspolitischen Sprecherin der Grünen im Landtag führte.

 

Am 1. Oktober 2008 trat in Bayern ein von der CSU entworfenes Versammlungsgesetz in Kraft, das so stark gegen die Versammlungsfreiheit gerichtet war, dass Teile davon sehr bald vom Bundesverfassungsgericht erstmal außer Kraft gesetzt wurden. Nun gibt es einen Änderungsvorschlag von CSU und FDP der heute im Landtag beschlossen werden soll. Die Opposition, vor allem die Grünen, sind allerdings immer noch unzufrieden. Das Gesetz sei immer noch nicht zur Verwirklichung der Versammlungsfreiheit geeignet, meint Christine Stahl, rechtspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag. Konsequenterweise legen die Grünen deshalb auch einen eigenen, ganz anderen Gesetzesentwurf vor. Christian Hartmann sprach mit Frau Stahl und wollte zunächst wissen, was die Staatsregierung denn nun am Versammlungsgesetz ändern will.

 
 

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