Verfassungsbeschwerde gegen ELENA

In letzter Zeit bekamen alle normal beschäftigten Arbeitnehmer den Hinweis ihres Arbeitgebers, dass ihre Daten ab 1. Januar zentral vermerkt werden. Nicht nur der Verdienst und die Arbeitszeiten etc. werden hier gespeichert, sondern auch ob man und frau gestreikt hat oder auch wie oft er/sie krank war. Deshalb soll es nun eine Verfasssungsbeschwerde geben.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung beschäftigt sich nicht nur mit der Vorratsdatenspeicherung sondern auch mit sämtlichen Datenschutzproblemen in Deutschland. So auch mit dem elektronischen Entgeldnachweis, kurz ELENA. Darüber und über den Aufruf zur Sammel-Verfassungsbeschwerde sprach Hagen Kleemann von Radio F.R.E.I. aus Erfurt mit Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Das Bundesverfassungsgericht grenzte kürzlich die gesetzlichen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung ein. Nun soll auch gegen ELENA eine Verfassungsbeschwerde durchgebracht werden. Um das zu erreichen, müssen möglichst viele Menschen die Beschwerde unterstützen. Das ist auf der Seite vorratsdatenspeicherung.de möglich.

 
 

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