Die Aktion "Wahlrecht für alle" des Behindertenrat Nürnberg

 

Die Kommunalwahlen stehen vor der Türe, doch längst nicht alle über 18 dürfen wählen gehen. Zum Beispiel können Menschen, die eine Betreuung in allen Angelegenheiten – so heißt das – haben, nicht zur Wahl gehen. Der Behindertenrat Nürnberg allerdings ruft dazu auf zu überprüfen, ob das in jedem Fall gültig ist.

 

„Wahlrecht für alle – Du darfst wählen!“ So heißt eine Aktion des Behindertenrates Nürnberg. Sie richtet sich an Menschen mit Betreuung, die nicht wählen gehen dürfen. Denn längst nicht alle, die bisher nicht zur Wahlurne gehen durften, sind auch tatsächlich nicht dazu berechtigt. Heike Demmel sprach dazu mit Thomas Wedel. Er ist in der Boxdorfer Werkstatt Werkstattleiter im Bereich Reha und Integration, und er ist beim Behindertenrat Nürnberg Vorsitzender des Ausschuss für Arbeit und Soziales:

 

Wer nun in Zweifel geraten ist, ob er oder sie oder die betreute Person wirklich nicht berechtigt ist an Wahlen teilzunehmen, kann das überprüfen lassen. Dazu wendet man sich an das Amtsgericht Nürnberg, konkret an die Abteilung für Betreuungssachen. Noch leichter aber ist es das mit dem Musterbrief vom Nürnberger Behindertenrat zu tun. Er ist dort auf der Homepage zu finden:
www. Behindertenrat-nuernberg.de
Wer kein Internet hat, kann sich auch gerne direkt an den Behindertenrat wenden unter der Telefonnummer: 0911 / 34 79 268

 

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