Keine Konsequenzen von Luftangriff in Afghanistan: Gericht urteilt gegen Klage von Kundus-Opfern

Keine Entschädigung gibt es für die Angehörigen von Bombenopfern, die 2009 in Afghanistan getötet wurden. Dabei kamen über 100 Menschen ums Leben, vor allem ZivilistInnen. Gestern nun hat das Bonner Landgericht in einem Zivilprozess entschieden: die Bundesrepublik muss keinen Schadenersatz an Angehörige der Opfer zahlen.

„Bundeswehrgeneral General Klein, Mörder an 150 afghanischen Zivilisten“, das stand gestern auf Transparenten vor dem Bonner Landgericht. Drinnen sprach das Gericht sein Urteil über Schadenersatzklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland.
2009 hatten Taliban-Kämpfer bei Kundus zwei Tankwagen gekapert. Doch die LKWs blieben in einem Flussbett stecken und waren bald von Menschen umringt, die Benzin abzapfen wollten. Der für das Gebiet zuständige Bundeswehr-Oberst Klein ordnete die Bombardierung der Laster an – angeblich zum Schutz seiner Soldaten.
Über 100 Menschen wurden durch Bomben von US-Kampfflugzeugen getötet, die meisten von ihnen ZivilistInnen. Weltweit wurde der Angriff scharf kritisiert.
Die Bundeswehr zahlte an die Hinterbliebenen der Opfer jeweils 5.000 Euro – erkannte aber ausdrücklich eine Schuld deutscher Soldaten oder gar weitere Rechtsansprüche nicht an.
Doch damit geben sich viele afghanische Familien nicht zufrieden. In dem Zivilverfahren, das gestern zu Ende ging, klagten ein Vater zweier getöteter Kinder und eine Witwe und Mutter von sechs Kindern.
Über das gestrige Urteil des Bonner Landgerichts sprach Heike Demmel mit Martin Singe vom „Komitee für Grundrechte und Demokratie“, das das Urteil heftig kritisiert.

 
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Mehr Informationen vom „Komitee für Grundrechte und Demokratie“:

http://www.grundrechtekomitee.de

 

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