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Aus dem Stoffwechsel-Magazin

Pfefferspray: Tränende Augen, Atemnot, Tod

Pfefferspray ist die neue Allzweckwaffe der Polizei und gehört verboten. Das meint die Partei "Die Linke" und hat dazu ein Gutachten geschrieben. Darin nimmt sie die gesundheitlichen Auswirkungen unter die Lupe - die längst nicht nur tränende Augen sind - und stellt auch die Frage: Wann darf die Polizei laut Gesetz Pfefferspray verwenden und wann eben auch nicht?

Chilly, oder auch gemahlen: Cayenne-Pfeffer, ist im Essen lecker. Und genau dort gehört es auch hin. Doch immer häufiger verwendet die Polizei Reizgas mit Chilly drin, auch Pfefferspray genannt. Die Folge: massenhaft verletzte DemonstrantInnen, Augenverletzungen, Schockzustände. Zuletzt bei den Protesten gegen Stuttgart 21 und dem Castortransport nach Gorleben. Nach Aussagen der Herstellerfirmen hat Pfefferspray eine "sofortige Mann-Stopp-Wirkung" und macht "den Angreifer sofort kampfunfähig".
Die Partei "Die Linke" kritisiert den inflationären Einsatz von Pfefferspray vor allem bei Demonstrationen und fordert ein Verbot. Gerade in Stuttgart sei Pfefferspay in riesigen Mengen, unterschiedlos und willkürlich eingesetzt worden. Deshalb hat die Linkspartei dazu ein Gutachten erstellt, geschrieben hat es Björn Schering, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten Karin Binder, den wir jetzt auch hören:


 

Das komplette Gutachten ist hier nachzulesen:
http://www.karin-binder.de/fileadmin/mdb-seiten/mdb-binder/2010-pdf-dok/Gutachten_-_Einsatz_von_Pfefferspray.pdf

 
 

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