Vorratsdatenspeicherung gekippt: Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Speichern, sammeln, auswerten – und das oft ohne Grund und in Massen: So wurde bis heute mit unseren Daten in punkto Telefon, Mail und Internet umgegangen. Doch dem schob heute das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vor.

Die Datenkrake Vorratsdatenspeicherung hat demnächst ein paar Fangarme weniger, denn: Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil in Sachen Telefon- und Internetdaten gesprochen und es kommt zu dem Schluss: die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Verfassung. Jedenfalls so, wie es das Gesetz dazu heute regelt.
Die Kritik an der massenhaften Speicherung ist massiv: Fast 35.000 BürgerInnen hatten Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Gesetz eingelegt und es vors Bundesverfassungsgericht gebracht. Und eine heute veröffentlichte infas-Umfrage ergibt, dass die Vorratsdatenspeicherung von 69,3% der Bevölkerung abgelehnt wird.
Erfreut über das Urteil zeigten sich viele Bürgerrechts- und Datenschutzgruppen. So etwa der Bielefelder Bürgerrechtsverein Foebud, der den „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ mitbegründete und auch eine Sammelklage eingereicht hatte. Ihr hört Rena Tangens vom Foebud mit einer Bewertung des Urteils und ihrer Kritik an der Vorratsdatenspeicherung:

 
 

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