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Aus dem Stoffwechsel-Magazin

Initiativen streben Verfassungsbeschwerde gegen die beschlossene Vorratsdatenspeicherung an

Die Netzwelt witzelt schon wieder sarkastisch, es braucht einen Fußballaufreger um die Vorratsdatenspeicherung im Bundestag zu verabschieden. 2006 geschehen als die WM in Deutschland war, dann 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Nun der Fußball-Skandal die WM in Deutschland wurde auch gekauft und schwups gab es eine Abstimmung zur „Mindestspeicherpflicht und Höchstspeicherdauer für Verkehrsdaten“ im Bundestag. Was raus kam und die Kritik daran, gleich im SW.

Seit den Anschlägen von Paris u.a. auf die Redaktion von Charlie Hebdo ist hierzulande der Zombie „Vorratsdatenspeicherung“ wieder politisch zum Leben erweckt worden. Warum, weiß eigentlich keiner so richtig, denn genutzt hat die französische Vorratsdatenspeicherung auch nicht bei der Verhinderung der Anschläge. Trotzdem will sich der deutsche Staat vertreten durch die Mehrheit im Bundestag das Recht nicht nehmen lassen, seine Bürger indirekt zu Überwachen. Der Gesetzesentwurf wurde mit 404 Stimmen gegen 148 Nein-Stimmen angenommen. 10 Wochen sollen nun die Verkehrsdaten aller Bürger*Innen bei den Providern gespeichert und in bestimmten Fällen an die Ermittlungsbehörden weitergegeben werden. Mein Stoffwechselkollege Patrick Rank hat mit Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung über den Bundestagsbeschluss und die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung gesprochen. Er fragt zu Anfang, ob  Deutschland nicht zur Einführung der anlasslosen Überwachung verpflichtet ist, weil es eine EU-Richtlinie dazu gab?

 

 

 

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