Eilbeschlagnahme von elektronischen Daten über EU-Grenzen hinweg: die geplante e-evidence-Verordnung der EU

Per Eilzugriff sollen Justizbehörden an höchst private Daten auch in anderen EU-Ländern gelangen. Das sehen Pläne der Europäischen Kommission mit der e-evidence-Verordnung vor.

 

Persönliche Daten in Clouds oder bei Providern sollen demnächst fix und unkompliziert über EU-Grenzen hinweg beschlagnahmt werden können. Das sieht die sogenannte e-evidence-Verordnung der EU zu elektronischen Beweismitteln vor. Nach Plänen der EU-Kommission sollen Ermittlungsbehörden ohne große Hürden oder Kontrollmechanismen an Daten in einem anderen EU-Land gelangen. Und dazu gehören nicht nur Verkehrsdaten, also wer mit wem wann telefoniert hat, sondern auch Bilder, Videos, Browserbewegungen, E-Mails und Chats. Wenn die e-evidence-Verordnung kommt bedeutet sie einen massiven Eingriff in die Privatsphäre. Alexander Fanta beobachtet die Pläne zur e-evidence-Verordnung schon länger. Er ist Journalist und EU-Korrespondent von Netzpolitik.org mit Sitz in Brüssel.

 
Creative Commons Lizenzvertrag

Bis zum Jahresende ist mit einer Position des EU-Parlaments zu rechnen. Ein endgültiger Beschluss aller EU-Institutionen könnte noch rund 1 Jahr dauern.

 

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