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Die "elektronische Gesundheitskarte"

Laut Bundesregierung und Krankenkassen ein Segen für die Patienten - die neue "elektronische Gesundheitskarte", die die alte Krankenkassenkarte ab 1.1.2006 ersetzen soll. Denn auf ihr lassen sich in Zukunft jede Menge persönliche Daten speichern, die auf der alten Karte keinen Platz hatten. Datenschützer, aber auch viele Ärzte sehen die Umstellung weit weniger positiv.

Ab 1.1.2006 soll sie laut Gesetz flächendeckend eingeführt werden - die sog. elektronische Gesundheitskarte. Auf ihr werden nicht mehr nur Name und Geburtsdatum des Patienten festgehalten sein, sondern zahlreiche andere Daten wie chronische Kranheiten, Allergien, Blutgruppen und u.a ein digitales Foto des Besitzers. Auslesen können solche Karten neben Ärzten auch Apotheker und Krankenkassen. Chris Meier von Radio Z sprach mit Thilo Weichert vom unabhängigen Datenschutzzentrum in Schleswig Holstein über Patentienrechte und datenschutzrechtliche Bedenken bei der neuen Karte.  

 

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