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Aus dem Stoffwechsel-Magazin
Doch nicht so leicht loszuwerden: Arbeitnehmervert
- Info zum Beitrag
- Sendeplatz: Stoffwechsel
- Dienstag, 20. März 2007
- AutorIn:
Ausgerechnet die Erlanger GGFA, die "Menschen in Arbeit" bringen will, zog den Verdacht auf sich, sie habe PersonalrätInnen auf die bequeme Art loswerden wollen. In einem Arbeitsgerichtsprozess ging es um die interessante Frage: Wieviel Schutz genießen Personal- und BetriebsrätInnen, die nur einen befristeten Arbeitsvertrag haben?
In einem Prozess am Nürnberger Arbeitsgericht, bei der eine ehemalige Personalrätin auf Wiedereinstellung klagte, musste sich die Richterin einer interessanten Frage stellen: Wieviel Schutz genießen Personal- und BetriebsrätInnen, die nur einen befristeten Arbeitsvertrag haben?
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Quelle:
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Die Klägerin war über Jahre hinweg nur auf Basis von befristeter Verträge beschäftigt worden. Ausgerechnet kurz nachdem sie in den Personalrat gewählt worden war, gab es keine neue Verlängerung für den auslaufenden Vertrag. Dabei berührt der Streitfall nicht nur ein verzwicktes juristisches Problem, sondern auch ein kleines und ein großes Politikum.
Das Kleine: Der verklagte Arbeitgeber, der den Verdacht auf sich zog, gleich mehrere PersonalrätInnen mit Zeitverträgen entsorgt zu haben, ist die Erlanger GGFA. Ausgerechnet die Gesellschaft, der in der "Optionskommune" die Vermittlung und Eingliederung von Arbeitslosen übertragen ist.
Und das Große: Der Staat hat Mitverantwortung dafür, dass immer mehr SozialarbeiterInnen, die "Menschen in Arbeit bringen" sollen, selbst fortwährend mit einem Bein in der Arbeitslosigkeit stehen.
Ein Beitrag von Michael Liebler:
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