Zur Stunde verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Gleichstellung Homosexueller Paare im Adoptionsrecht.
Das Verfassungsgericht prüft, ob das Verbot der sogenannten Sukzessivadoption für schwule oder lesbische Lebenspartner mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Nach dem derzeitigem Rechtsstand können eingetragenen Lebenspartner das leibliche Kind des oder der Anderen adoptieren. Bisher ist aber nicht möglich, ein vom eingetragenen Lebenspartner adoptiertes Kind offiziell anzunehmen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird für das Frühjahr 2013 erwartet. Das Verfassungsgericht will sich nur zur Sukzessivadoption äußern und nicht über das generelle Adoptionsrecht von homosexuellen Paaren entscheiden.
Adoptionsrecht für Homosexuelle
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