Die Länderkammer hat beschlossen das Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen. In der Abstimmung zum Partei-Verbotsverfahren enthielt sich nur das Bundesland Hessen, weil es ein Scheitern des Verfahrens befürchtet.
Der hessische Justizminister warnte davor, dass selbst bei einem erfolgreichen Partei-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, der europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Urteil aufheben könnte. Als Grundlage für das Parteiverbotsverfahren sollen Materialien dienen, die eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern über die NPD gesammelt haben. Es wurde versichert, das dieses Mal, keine Aussagen von V-Leuten des Verfassungsschutzes darunter wären. 2003 war ein NPD-Verbotsverfahren gescheitert, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass die NPD ohne Einflussnahme des Verfassungsschutzes überhaupt verfassungsfeindlich ist.