Eine lesbische Frau soll, geht es nach dem Bundesamt für Migration und einem Augsburger Richter, nach Uganda abgeschoben werden. In Uganda wird Homosexualität mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft. Immer wieder werden Homosexuelle verfolgt und wegen ihrer sexuellen Neigung getötet.
Bei einem Besuch des Justizministers Ugandas in Nürnberg vor kurzer Zeit, hatte dieser sich öffentlich menschenfeindlich und homophob geäußert.
Das bayrische Verwaltungsgericht in Augsburg hatte die Klage der Frau gegen den Ablehnungsbescheid durch das Bundesamt für Migration, abgelehnt. Als Begründung führt der Richter an, dass die Frau keinesfalls lesbisch sei. Auch die Aussage der Lebensgefährtin der Frau konnte das Gericht nicht umstimmen. „Es ist absurd und menschenverachtend, dass den beiden Frauen nicht geglaubt wird. Wir betreuen und unterstützen beide Lesben seit Monaten psychosozial und haben keinerlei Zweifel an der lesbischen Identität unserer Klientinnen geschweige denn an ihrer Liebesgeschichte“, so Rita Braaz von der Lesbenberatungsstelle LeTRa.