Die Bezeichnung „rechtsradikal“ für eine Person ist ein Werturteil und von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das entschied heute das Bundesverfassungsgericht.
Ein Rechtsanwalt, der von einem Kollegen als rechtsradikal bezeichnet worden war, hatte auf Unterlassung geklagt. Zuvor hatte er in einer Internetdiskussion von khasarischen Juden, die das Wirtschaftsgeschehen in der Welt bestimmen würden geschrieben. Ein Anwaltskollege meinte dazu, wer meine, "die Welt werde im Grunde von einer Gruppe khasarischer Juden beherrscht, welche im Verborgenen die Strippen ziehen", müsse "es sich gefallen lassen, rechtsradikal genannt zu werden".
Mit seiner Unterlassungsklage bekam der Rechtsanwalt von zwei bayerischen Gerichten zunächst Recht: „Schmähkritik“ und „unwahre Tatsachenbehauptungen" fielen nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit, so die Gerichte.
Das Bundesverfassungsgericht hob diese Urteile nun auf. Da es in der Auseinandersetzung um die Sache gegangen sei, müsse die Bezeichnung als zulässiges Werturteil gelten, entschied das Gericht.

Heute haben im Westjordanland die Arbeiten zur Exhumierung von Jassir Arafat begonnen. Der Palästinenserführer Arafat war vor 8 Jahren plötzlich gestorben, ohne dass die Todesursache zweifelsfrei geklärt werden konnte. Deshalb wurden immer wieder Gerüchte über eine mögliche Vergiftung laut. Im Juli waren an persönlichen Gegenständen Arafats erhöhte Werte des radioaktiven Stoffes Polonium-210 gefunden worden. Nach einer Anzeige von Arafats Witwe ermittelt die französische Justiz wegen Mordverdacht. Die Exhumierung soll zwei Wochen dauern.

Die für heute geplante erneute Abschiebung eines afghanischen Flüchtlings ist ausgesetzt. Matin Amiri war bereits 2011 nach Italien überstellt worden, wohin er ursprünglich geflohen war. In Italien aber erhielt keine medizinische Versorgung, was für ihn als Bluter ständige Lebensgefahr bedeutete. Zuletzt war er dort zudem obdachlos.
Nach heftigen Protesten von Flüchtlingsorganisationen aber auch Bundestagsabgeordneten und einer Bundestagspetition hat das Bundesamt für Migration nun von seinem sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht. Der Flug nach Italien wurde storniert, das Asylverfahren wird nun in Deutschland durchgeführt.
„Wir sind überglücklich, dass die Abschiebung in letzter Sekunde gestoppt werden konnte“, erklärt Tobias Klaus, Sprecher der Bayerischen Flüchtlingsrates, „Skandalös ist jedoch, dass die Behörden nicht von selbst in der Lage waren, die Gefahr für Herrn Amiri zu erkennen und ihn eiskalt abgeschoben hätten, wäre die Zivilgesellschaft nicht eingeschritten.“ Die Zustände in Italien seien bekannt, die fortdauernden Abschiebungen von Flüchtlingen in Obdachlosigkeit und Mangelversorgung in Italien müssten beendet werden“, so der Bayerische Flüchtlingsrat.

 

Die Berliner Verfassungsschutzchefin Claudia Schmid hat heute einen weiteren Fall von rechtswidriger Aktenvernichtung in ihrer Behörde eingeräumt. Im Juli 2010 seien Akten über die in Deutschland verbotene Organisation "Blood & Honour" vernichtet worden. Nach Schmid handelt es sich bei der Vernichtung um ein „bedauerliches Versehen“.

Der Berliner Innensenator Frank Henkel kündigte Konsequenzen für die „schwere Panne“ an, er räumte ein, dass es ernste strukturelle Probleme des Verfassungsschutzes in Berlin gebe.

Erst Anfang November, dass in der Berliner Behörde im Juni Akten zu Rechtsextremen vernichtet wurden. Diese Akten sollten eigentlich im Landesarchiv aufbewahrt werden. Auch dieser Fall wurde mit einem „Versehen“ begründet.

Bei einem erneuten Bombenangriff auf das Grenzgebiet zur Türkei sind am heutigen Montag  laut Argenturgerichten mindestens 4 Menschen ums Leben gekommen.
Ein Kampfflugzeug des Assad-Regimes hatte laut der türkischen Nachrichtenagentur Anadolu eine Bombe auf das Dorf  Ras al-Ain abgeworfen, dass nur etwa 150 Meter von der Grenze zur Türkei entfernt liegt. Hierbei wurden 4 Menschen getötet, 20 weitere wurden schwer verletzt. Bei den Toten hatte es sich ausschließlich um Syrer gehandelt, doch laut Angaben des Bürgermeisters der türkischen Gemeinde Ceylanpinar habe es auch auf trükischer Seite Verletzte durch die Druckwelle der Bombenexplosion gegeben.
Seit einem Angriff Syriens auf das türkische Grenzdorf Akcakale Anfang Oktober hatte die türkische Armee ihre Präsenz entlang der Grenze zu Syrien verstärkt. Die türkische Regierung reagiert seither mit dem Befehl, die Armee mit Artillerie nach Syrien zurückfeuern zu lassen, wenn nach Schüssen auf das eigene Staatsgebiet Angreifer mit Radar lokalisiert werden können. Erst am Morgen war erneut eine syrische Granate  in der Türkei eingeschlagen.

In den kommenden 10 Jahren sollen 1200 deutsche Fuchspanzer von einer Rheinmetall-Tochterfirma in Algerien hergestellt werden. Die umstrittenen Rüstungsexporte sollen nur für den Bedarf von Algerien bestimmt sein. 2011 hat die Bundesregierung bereits eine Lieferung von 54 Fuchs-Panzern im Wert von 195 Millionen Euro sowie LKWs und Geländewagen für 286 Millionen Euro nach Algerien genehmigt. Diese Aufrüstung steht in der Kritik. Jan van Aken von der Linkspartei ist der Überzeugung, es sei unverantwortlich, "mitten im Arabischen Frühling Algerien hochzurüsten". Sorge bereit ihm ebenfalls der Gedanke, die Waffen könnten Algerien nach Mali gelangen und im dortigen Bürgerkrieg eingesetzt werden.

In Greifswald haben unbekannte TäterInnen in der Nacht auf den 9. November sämtliche Stolpersteine aus dem Boden gerissen. Wie die Ostsee-Zeitung am Freitag berichtete, wurde die Schändung erst am Freitagmorgen von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern bemerkt. Insgesamt 11 Stolpersteine waren im Straßenbelag vor unterschiedlichen Gebäuden in Greifswald verlegt gewesen, mit ihnen wurde an Jüdinnen und Juden gedacht, die während der NS-Zeit ermordet oder deportiert worden waren. Die Steine wurden in den Morgenstunden des Tages gewaltsam entfernt, an dem sich zum 74. Mal die Reichspogromnacht von 1938 jährte. Brisant ist in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Gerichtes in Greifswald, für den selben Tag im 40 Kilometer entfernten Wolgast einen NPD-Fackelmarsch genehmigt zu haben. Die Polizei in Greifswald ermittelt inzwischen und geht von einem politisch motivierten Hintergrund aus.

Gestern Abend demonstrierten in Frankfurt am Main über 2000 Menschen gegen Rassismus und Polizeigewalt und für Solidarität mit Betroffenen. Die Demonstration, welche die Frankfurter Polizeihauptwache zum Ziel hatte, war zuvor im sozialen Netzwerk Facebook initiiert worden. Konkreter Anlass soll laut Frankfurter Rundschau ein Übergiff von Polizeibeamt_innen auf einen Migranten Mitte Okober gewesen sein. Der in Äthiopien geborene Derege Wevelsiep wirft Polizist_innen vor, bei einer Ausweiskontrolle zusammengeschlagen worden zu sein. Die Beamt_innen waren wegen eines vorangegangenen Streits mit U-Bahn-Kontrolleur_innen um die Gültigkeit einer Fahrkarte alarmiert worden. Die Kontrolleur_innen sollen Wevelsiep, seine Verlobte und ihren gemeinsamen Sohn mit den Worten „Ihr seid hier nicht in Afrika“ rassitisch beleidigt haben. Der innenpolitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion in Hessen, Jürgen Frömmrich, zeigte sich angesichts der Vorwürfe „entsetzt“ und forderte, dass kein „Korpsgeist“ zu einer Schonung der Polizeibeamt_innen führen dürfe. Die Frankfurter Polizei hat derweil interne Ermittlungen gegen vier Beamten_innen aufgenommen. Die Opposition im hessischen Landtag aus Grünen und SPD fordert zudem die Einführung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Opfer rassistischer Übergriffe. Dies wird vom CDU-Innenminister Boris Rhein, mit der Begündung, das polizeiliche Beschwerdewesen sei „gut aufgestellt“ zurückgewiesen.

Die Grünen im Bayerischen Landtag haben an die Staatsregierung appelliert, seriöse Publikationen von Propaganda-Schriften des Nationalsozialismus konkstruktiv zu begleiten. Der grüne Sprecher für Strategien gegen Rechtsextremismus, Sepp Dürr, äußerte Verständnis für die Bedenken von Opfern des Nationalsozialismus, wies jedoch mit Bezug auf den 2015 auslaufenden Urheberrechtsschutz für „Mein Kampf“ darauf hin, dass eine Vorbreitung auf diese Zeit notwendig sei. Dürr zufolge führe ein Verbot nationalsozialitischer Werke zu deren Mystifizierung und halte Neonazis trotzdem nicht von einem Erwerb ab. Ein offensiver und kritischer Umgang sei das beste Mittel gegen Nachdrucke nationalsozialistischer Schriften ohne kritische Kommentierung. Auch Expert_innen seien vor 2 Jahren in einer Landtagsanhörung überwiegend der Meinung gewesen, dass „ein Verbot hinsichtlich Didaktik, Wirkung und Politischer Bildung kontraproduktiv sei.“

Das Bundeamt für Verfassungsschutz hat über seine Aussteiger-Hotline für sogenannte „Linksextreme“ nach einem Jahr Dienstzeit nur 33 Kontaktversuche zu verzeichnen. 25 davon sind als nicht ernstgemeinte Kontaktaufnahmen einzuschätzten. Von den verbliebenen 8 Personen ist laut Tageszeitung lediglich ein junger Mann aus Bayern auch tatsächlich ausgestiegen. Die Zahlen zum Programm sind Ergebnis einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung der Linkspartei-Abgeordneten Ulla Jelpke. Jelpke sieht im Aussteigerprogramm den Versuch einer Stärkung der „unsäglichen Extremismusthese“. Gerade auch beim Verlassen der Szene gibt es der linken Parlamentarierin zufolge deutliche Unterschiede: „Es gibt bei Linken keinen Grund zur Sorge vor Fememorden, Rachezügen gegen Verräter oder vor ähnlichen Bedrohungen wie bei Nazis.“