Grüne fordern: Beckstein muss sein Gesetz einstamp
- Info zum Beitrag
- Kategorie: Kriminalit
- Sendeplatz: Stoffwechsel
- Donnerstag, 24. August 2006
- AutorIn:
Das Verfassungsgericht entschied: Die Regelungen zur präventiven Telefonüberwachung im niedersächsischen Polizeigesetz sind verfassungswidrig. Dennoch hält Bayern an seiner eigenen Neufassung des Polizeiaufgabengesetzes fest, die ebenfalls vorbeugendes Lauschen vorsieht.
Das Verfassungsgericht entschied: Die Regelungen zur präventiven Telefonüberwachung im niedersächsischen Polizeigesetz sind verfassungswidrig.
Der Spruch der VerfassungsrichterInnen hat auch Auswirkungen auf das neue Polizeiaufgabengesetz in Bayern. Es enthält ähnliche Regelungen wie das niedersächsische Gesetz. Auch in Bayern soll präventiv abgehört werden dürfen, also bereits dann, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht.
Christine Stahl, rechtspolitische Sprecherin der Bündnisgrünen im bayerischen Landtag meint, dass nach dem Urteil nun auch Beckstein sein Polizeiaufgabengesetz einstampfen muss. Doch ist das niedersächsische Gesetz, das vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde, mit dem Gesetzesvorhaben in Bayern gleichzusetzen und das bayerische Polizeiaufgabengesetz mit dem Gerichtsspruch ebenfalls passé?
Maike Dimar sprach mit der Landtagsabgeordneten Christine Stahl:
Programm
Wir informieren
Technische Störung
Leider funktionieren vorübergehend die Playlists und die Mediathek nicht.
Wir arbeiten an einer Lösung.
10 für Z - Die Spendenempfehlung für Radio Z
Zeppi, Zeppiiii ?! Uhhhh nein - nicht schon wieder!
Youngangementpreis für Realitycheck(chen)
Vielen lieben Dank an alle die für Realitycheck(chen) abgestimmt haben, mit unglaublichen 709 Stimmen zählen Cindy Ly und Abyan Nur zu den Gewinner*innen des Youngagement Preises 2023
Mitglied werden!
"Ich hab nix zum Anziehen!"
Doch, jetzt schon! Die neue Radio Z Kollektion ist eingetroffen. Schwarze "Do the Z" Shirts für 13 € tailliert und untailliert in allen Größen. Damit kommt ihr schön beschwingt und trittsicher durch den Sommer.
Bestellungen an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dein Kommentar