Urteil im Prozeß gegen Nazi-Schläger: Schwere Körperverletzung, kein versuchter Totschlag

Im Prozeß gegen den Nazi-Schläger Peter R. wurde heute das Urteil gesprochen. Bis zuletzt blieb offen, ob dem Angeklagten Totschlag nachgewiesen werden kann oder er lediglich wegen Körperverletztung verurteilt wird. Auch die Bedeutung des rechtsradikalen Hintergrunds war Thema des Verfahrens. Hier der aktuelle Bericht unseres Prozeßbeobachters zur Urteilsverkündung.

 

Nach vier Verhandlungstagen ging heute der Prozess gegen den Nazi-Schläger Peter R. zu Ende. Der Angeklagte hatte Ende April einen jungen Linken mit migrantischem Hintergrund im U-Bahnhof Plärrer in Nürnberg fast totgeschlagen. Peter R. gehört erwiesenermaßen der rechtsextremen Szene an. Gegen ihn erging jetzt das Urteil.

 
 

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