Abschiebung wegen §129b ?



Abschiebung wegen §129b ?

 

Die Ausländerbehörden in Nürnberg haben einer 18jährigen Kurdin die Ausweisung angekündigt, weil sie eine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland darstelle. Ihr Vergehen - sie hat an mehreren legal angemeldeten Kundgebungen und Demonstrationen zum türkisch-kurdischen Konflikt teilgenommen.

 

In Nürnberg soll eine 18jährige Kurdin in die Türkei ausgewiesen werden. Ihr wird vorgeworfen an meheren Kundgebungen und Demonstrationen zum türkisch-kurdischen Konflikt teilgenommen zu haben. Diese politischen Veranstaltungen waren jedoch legal und jedesmal angemeldet. Es gehe eher darum, " Druck auf die politisch aktive Familie der Jugendlichen auszuüben", diese Meinung vertritt das Bündnis " Bleiberecht für Leyla" mit dessen Sprecher Markus Schuler Radio Z heute gesprochen hat;

 


 

 

 

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