Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Rechte von Homosexuellen im Asylrecht

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte stärkt die Rechte von LGBTI im Asylrecht. In einem Urteil hat er kürzlich entschieden, dass die Behörden kein sofortiges Coming out fordern dürfen und dass die Befragungen durch die Behörden Grenzen haben müssen.

Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in ihrem Herkunftsland verfolgt werden haben in der EU Recht auf Asyl. Das entschied vor einem Jahr der Europäische Gerichtshof. Nun hat das gleiche Gericht die Rechte von Homosexuellen, Bi- und Transsexuellen weiter gestärkt – und die fragwürdige Praxis mancher Länder in die Schranken gewiesen. Dubiose Schwulentests oder Behördenbefragungen, die die Menschenwürde verletzen, sind danach verboten. Auch darf Asyl nicht verwehrt werden, wenn die antragstellende Person ihre sexuelle Orientierung nicht sofort offen gemacht hat – was bisher durchaus geschah. Heike Demmel sprach zur Gerichtsentscheidung mit dem Pressesprecher des Lesben- und Schwulenverbands Markus Ulrich:

 

Mehr Infos:

http://www.lsvd.de/

 

Dein Kommentar

Email:
BesucherInnen-Kommentare