Unter dem Deckmantel der Hartz IV-Reform werden die Bedingungen für AntragstellerInnen verschärft

Das Bund-Länder-Komitee zur Reform der Gesetze aus dem Sozialgesetzbuch II, das die Leistungen und Pflichten von Bezieher*Innen von ALG II regelt, hat mehrere Monate über „Rechtsvereinfachungen“ verhandelt. Voraussichtlich schon im Herbst soll der Bundestag über die Änderungen, die dann ab 1. April 2015 gelten, abstimmen. Leider waren die Verhandlungen geheim, dennoch sind Teile ndes Paketes nach außen gedrungen. Was geplant ist, das hört ihr gleich in dieser Stunde.

Die Sozialminister*Innen von Bund und Ländern wollen die HartzIV-Gesetzgebung vereinfachen. Sie saßen jetzt acht Monate in geheimen Verhandlungen, und dabei ist – wie man bisher weiß –  ein Spar- und Drangsalierungsprogramm herausgekommen. Seit Jahren sind die Sozialgerichte völlig überlastet mit Rechtsstreitigkeiten zwischen Antragssteller*Innen und Bezieher*Innen von ALGII und den Jobcentern. Da will die Politik Abhilfe schaffen, doch sie tut es, in dem sie die restriktivere Gesetze gegen Sozialhilfeberechtigte schmiedet. Es sind vor ein paar Tagen Punkte aus den Verhandlungen publik geworden und sie versprechen nur Vereinfachungen in Kontroll-,Überwachungs- und Strafmaßnahmen. Außerdem wird faktisch eine Sondergerichtsbarkeit für ALGII-Bezieher*Innen eingeführt. Patrick Spät ist Journalist u.a. bei Telepolis und The European und Sachbuch-Autor. Er hat über den Maßnahmenkatalog der Regierung recherchiert und beantwortet die Fragen meines Kollegen Patrick Rank.

 



 

Dein Kommentar

Email:
BesucherInnen-Kommentare