NS-"Euthanasie" und das Verhalten der Angehörigen

Psychisch krank sein oder ein Handicap haben, war zur Zeit des Nationalsozialismus lebensgefährlich. Denn gemäß der NS-Rassenhygiene wurde gnadenlos ausgegrenzt, selektiert und gemordet. Doch wie verhielten sich die Angehörigen dazu und was konnten sie überhaupt tun?

Psychisch kranke und behinderte, aber auch „sozial auffällige“ Menschen hatten in der „Volksgemeinschaft“ des Nationalsozialismus keinen Platz. Die Nazis trieben die Ausgrenzung, Verfolgung und Vernichtung auffälliger, störender und kranker Menschen planmäßig voran: mit Sterilisationen und gezielten Tötungsaktionen, bei denen sogenannte Rassenhygieniker, aber auch ganz normales Ärzte- und Pflegepersonal mitmachten - ohne Widerstand.
Wie aber reagierten die Angehörigen von psychisch Kranken im Nationalsozialismus? Und welche Handlungsmöglichkeiten hatten sie überhaupt? Darum geht es im folgenden Beitrag von Heike Demmel.

 

Der Medizinhistoriker Philipp Rauh arbeitet momentan mit am Forschungsprojekt „Medizinische Verbrechen und soziale Praxis des Terrors. SS-Ärzte in den Konzentrationslagern 1934 – 45“.
Mehr als 200.000 psychisch kranke, behinderte, unangepasste oder regimekritische Menschen wurden von den NS-Rassehygienikern und ihren medizinischen  GehilfInnen ermordet. Zuerst in der „Aktion T4“ in speziellen Gastötungsanstalten. Später durch systematisches Verhungern lassen oder überdosierte Injektionen  von Beruhigungsmitteln. Dazu ist demnächst in der Erlanger Stadtbibliothek die Ausstellung „plötzlich verstorben. NS-Rassehygiene 1933 – 45“ zu sehen, Erstellt wurde sie von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, von gruppo diffuso aus Erlangen und dem Stadtarchiv Erlangen. Die Eröffnung ist am 24. Juli, bis zum 20. August ist sie in der Erlanger Stadtbibliothek zu sehen.
Mehr Informationen unter:
http://feld22.de

 

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