Paragraph mit der braunen Schleimspur: Mordgesetz soll reformiert werden

Der heute geltende Paragraph zu Mord und Totschlag stammt noch aus der Nazizeit. Nur die Todesstrafe wurde in lebenslänglich verwandelt. Nun soll das Gesetz, in dem es viel um Heimtücke und niedrige Beweggründe geht, endlich reformiert werden

Heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln muss er sein: der Mord. Sonst ist es Totschlag und wird wesentlich niedriger bestraft.
Was viele nicht wissen: Der heute geltende Mord-Paragraph stammt noch aus der Nazizeit. Was auch solche seltsamen Gummiformulierungen auf der Emotionsebene hervorbringt. Und besonders die Schwächeren ins Mordlicht rückt. Diejenigen, die sich nicht offen wehren können, sondern „heimtückisch“ zur Waffe greifen und etwa den gewalttätigen Ehemann schlafend meucheln.
Nun soll der Mordparagraph – endlich - reformiert werden. Der Deutsche Anwaltverein hat dafür Mitte Januar konkrete Vorschläge veröffentlicht und ist auch in einer Reformkommission vertreten, die am heutigen Dienstag im  Bundesjustizministerium zum ersten Mal tagte. In dieser Kommission sitzt für den Deutschen Anwaltverein auch der Düsseldorfer Strafverteidiger Dr. Rüdiger Deckers. Heike Demmel sprach mit ihm über die Gesetzesreform.

 
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