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Der Datenschutz setzt der Wissbegier von Vermieter

Hausbesitzer verlangen häufig von potentiellen Mietern eine umfangreiche Selbstauskunft. Doch aus datenschützerischen Gesichtspunkten sind der vermieterischen Wissbegier enge Grenzen gesetzt.

Wer sich für eine Wohnung interessiert, muss nicht selten einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen. VermieterInnen brauchen ja ohnehin Namen und Anschrift der künftigen Mieter, und nebenbei können sie noch einige andere für das künftige Mietverhältnis wichtige Daten in Erfahrung bringen, so der Vater des Gedankens.

So wurde auch Thomas M., der sich für eine Mietwohnung interessierte vom Verwalter des Hausbesitzers eine solche "Mieterselbstauskunft" abverlangt. M. ist diese Praxis zwar durchaus nichts fremdes, doch die Neugier des Vermieters ging ihm in diesem Fall deutlich zu weit.

Der wollte nicht nur wissen, ob denn Hund und Katz miteinzögen, oder der neue Mieter vielleicht ein Schlagzeug besitzt, sondern auch detaillierte Angaben über Ratenverträge, Adressen und Telefonnummern von Vorvermieter und Arbeitgeber und mehr.

"Könnt ihr nicht mal herausfinden, ob der Vermieter so etwas von Rechts wegen überhaupt fragen darf", so die Bitte des wohnungssuchenden Nürnbergers an Radio Z. Thomas M. hat uns seinen Fragebogen in die Hand gedrückt und mein Kollege Michael Liebler versucht im folgenden Beitrag die Grenzen vermieterischer Wissbegier auszuloten.

AutorIn: Michael Liebler
Dauer: 9.0 Minuten
URL: Hausbesitzer verlangen häufig von potentiellen Mietern eine umfangreiche Selbstauskunft. Doch aus datenschützerischen Gesichtspunkten sind der vermieterischen Wissbegier enge Grenzen gesetzt.

AutorIn: Michael Liebler
Dauer: 9.0 Minuten