Das Bundesland Sachsen-Anhalt will künftig erlauben, dass die Polizei bei Gefahr Handys und Computer abschalten kann.
Erst nachdem die Maßnahme angelaufen ist, muss die Polizei eine richterliche Genehmigung vorlegen. Die Landesregierung Sachsen-Anhalts (SPD und CDU) will es der Polizei ermöglichen Verbindungen "zu unterbrechen oder zu verhindern, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist".
Die Opposition befürchtet, dass die Polizei freie Hand bekommt, beispielsweise bei Demonstrationen, Mobilfunknetze komplett und ohne richterliche Genehmigung abzuschalten. Die linke Landtagsabgeordnete Quade kritisierte: "Das Gesetz ist viel zu weit gefasst und damit verfassungswidrig" .
Polizei kann Mobilfunk unterbrechen
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