Zur Stunde verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Gleichstellung Homosexueller Paare im Adoptionsrecht.
Das Verfassungsgericht prüft, ob das Verbot der sogenannten Sukzessivadoption für schwule oder lesbische Lebenspartner mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Nach dem derzeitigem Rechtsstand können eingetragenen Lebenspartner das leibliche Kind des oder der Anderen adoptieren. Bisher ist aber nicht möglich, ein vom eingetragenen Lebenspartner adoptiertes Kind offiziell anzunehmen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird für das Frühjahr 2013 erwartet. Das Verfassungsgericht will sich nur zur Sukzessivadoption äußern und nicht über das generelle Adoptionsrecht von homosexuellen Paaren entscheiden.
Adoptionsrecht für Homosexuelle
- Details
- Geschrieben von newsposter
%s1 / %s2
Programm
Wir informieren
Hurra!
Die Redaktion Spätzünder hat den Innovationspreis „Zu Hause daheim“ 2024 für den Bezirk Mittelfranken gewonnen.
update _ Gespäch in der Grünen Landtagsfraktion
Am 25.05. wurden Radio Lora und Radio Z von der Grünen Landtagsfraktion zum gemeinsamen Gespräch mit der BLM nach München eingladen.
Radio Z Mitglied werden
und dadurch den Sender finanziell und strukturell stärken. Engagement für Community Media. Helft mit, werdet Mitglied und verbreitet den Aufruf.
Engagement für Community Media – Radio Z Mitglied werden
Liebe Z-Hörer*innen,
wie viele von Euch vermutlich bereits aus verschiedenen Quellen wissen, ist es aktuell nicht gut bestellt um eines der wenigen Freien Radios in Bayern.
Technische Störung
Leider funktionieren vorübergehend die Playlists und die Mediathek nicht.
Wir arbeiten an einer Lösung.